Rechtsprechung
BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gesetzwidrig reduzierte Voraussetzungen für den Nachweis einer Gewissensentscheidung - "Positiver Beweis" für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 15.10.1974 - D III E 82/74
- BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
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- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Nur so kann der Richter die vom Gesetz geforderte Überzeugung sowohl von einer an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierten Entscheidung als auch von der inneren Verbindlichkeit dieser Entscheidung erlangen, die von solcher Intensität sein muß, daß sie bei einem Zuwiderhandeln zu einer ernsten Gewissensnot führt (vgl. BVerfGE 12, 45 [57] und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).Die Rechtsprechung des erkennenden Senate steht auch- wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung an Hand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet.
- BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Dieser Auffassung ist der erkennende Senat - wie schon der zuvor für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 41, 53) - in ständiger Rechtsprechung entgegengetreten (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]).Soweit über diese Umstände nur der Wehrpflichtige selbst Auskunft erteilen kann, ist der besonderen Situation dadurch Rechnung zu tragen, daß seinen Bekundungen in der regelmäßig erforderlichen Parteivernehmung mehr Gewicht zukommt, als es sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. u.a. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45] und Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz a.a.O.]).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Dieser Auffassung ist der erkennende Senat - wie schon der zuvor für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 41, 53) - in ständiger Rechtsprechung entgegengetreten (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]).
- BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Soweit über diese Umstände nur der Wehrpflichtige selbst Auskunft erteilen kann, ist der besonderen Situation dadurch Rechnung zu tragen, daß seinen Bekundungen in der regelmäßig erforderlichen Parteivernehmung mehr Gewicht zukommt, als es sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. u.a. Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45] …und Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz a.a.O.]). - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Wie sich aus dem Gesamtzusammen hang der in dem angefochtenen Urteil angeführten Entscheidung BVerwGE 14, 146 ergibt, hat der VII. Senat auf die Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen nur als letzte Möglichkeit der Überzeugungsbildung für die Fälle abgehoben, in denen eine volle Aufklärung des subjektiven Tatbestands nicht gelungen war. - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Nur so kann der Richter die vom Gesetz geforderte Überzeugung sowohl von einer an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierten Entscheidung als auch von der inneren Verbindlichkeit dieser Entscheidung erlangen, die von solcher Intensität sein muß, daß sie bei einem Zuwiderhandeln zu einer ernsten Gewissensnot führt (vgl. BVerfGE 12, 45 [57] und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Wortlaut und Ausdrucksweise sollten das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung nicht beeinflussen, und es ist Aufgabe des Tatrichters, etwaige Schwierigkeiten eines Wehrpflichtigen im Vortrag durch sorgfältige Vernehmung auszugleichen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
Auszug aus BVerwG, 21.10.1975 - VI C 125.74
Die Rechtsprechung des erkennenden Senate steht auch- wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung an Hand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet.